RS Vfgh 2009/3/4 B2010/08

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Veröffentlicht am 04.03.2009
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
VfGG §19 Abs3 Z2 lite

Leitsatz

Zurückweisung einer weiteren Beschwerde gegen einen Bescheidbetreffend Stattgabe der Berufung von Beteiligten gegen die Zulassungder Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Gesellschaft zurVeranstaltung von Hörfunk; Konsumierung des Beschwerderechts mit(erster) Beschwerdeeinbringung - unabhängig von der Frage desWiederauflebens eines Bescheides

Entscheidungstexte

  • B 2010/08
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 04.03.2009 B 2010/08

Schlagworte

VfGH / Legitimation, Rundfunk

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2009:B2010.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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