RS Vwgh 2008/12/18 2008/06/0112

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Veröffentlicht am 18.12.2008
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Index

L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13;
BauRallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Bauansuchen stellt grundsätzlich ein unteilbares Ganzes dar (mag es auch technisch gesehen teilbar sein), weil es entscheidend auf den Willen des Bauwerbers ankommt (siehe dazu Hauer, Der Nachbar im Baurecht5, 119, mwN).

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Baubewilligung BauRallg6Rechtsgrundsätze Diverses VwRallg6/7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008060112.X01

Im RIS seit

10.02.2009

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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