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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes sowie zur Einbringung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Außerstreitgesetzes als aussichtslosRechtssatz
Zurückweisung einer allenfalls erhobenen Beschwerde wegen Unzuständigkeit des VfGH zu gewärtigen.
Soweit der Antragsteller beabsichtigt, §62 Abs1 und §71 Abs3 AußStrG (betr die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses und das Verfahren vor dem OGH) mittels Individualantrages zu bekämpfen, übersieht er, dass die ins Treffen geführten, im vorgelegten - indes nicht an den Antragsteller adressierten - Beschluss des OGH zitierten Vorschriften auch unter Berücksichtigung des Vorbringens des Antragstellers nicht unmittelbar und aktuell in seine Rechtssphäre eingreifen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Individualantrag, ZivilprozessEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2009:B17.2009Zuletzt aktualisiert am
26.11.2010