RS AsylGH Erkenntnis 2008/12/09 E10 402440-1/2008

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Veröffentlicht am 09.12.2008
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Rechtssatz

Rechtssatz 1

 

Unter richtlinienkonformer Interpretation ( Art 6 der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29.April 2004) kann eine Verfolgung bzw. ein ernsthafter Schaden von nichtstaatlichen Akteuren (nur) dann ausgehen, wenn der Staat oder die Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebietes beherrschen, "erwiesenermaßen" nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor Verfolgung bzw. ernsthaftem Schaden iSd Art 7 leg cit zu bieten.

Schlagworte
Glaubhaftmachung, Intensität, private Verfolgung, Richtlinienkonformität, Schutzunfähigkeit, Schutzunwilligkeit
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2009
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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