TE AsylGH Erkenntnis 2008/07/28 A1 225778-0/2008

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Veröffentlicht am 28.07.2008
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Spruch

A1 225.778-0/2008/2E

 

ERKENNTNIS

 

Der Asylgerichtshof hat durch den Richter Dr. Andreas Druckenthaner als Vorsitzenden und den Richter Dr. Christian Filzwieser als Beisitzer im Beisein der Schriftführerin Frau Ines Csucker über die Beschwerde der E.O., geb. 00.00.2001, StA. Nigeria, gegen den Bescheid des Bundesasylamtes vom 19.12.2001, GZ. 01 26.973, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

 

In Erledigung der Beschwerde wird der bekämpfte Bescheid behoben und die Angelegenheit gemäß § 66 Abs. 2 AVG zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an das Bundesasylamt zurückverwiesen.

Text

E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e :

 

Da es sich bei der Beschwerdeführerin um ein Kind von Frau E.F., geb. 00.00.1975, nigerianische Staatsangehörige, auf welche Asyl erstreckt werden soll, handelt, in deren Verfahren Zahl 218.244 der erstinstanzliche Bescheid behoben wurde, war auch dem gegenständlichen erstinstanzlichen Bescheid der Boden entzogen und spruchgemäß zu entscheiden.

Schlagworte
Bescheidbehebung
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2008
Quelle: Asylgerichtshof AsylGH, http://www.asylgh.gv.at
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