RS UVS Wien 1991/09/18 03/18/757/91

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Rechtssatz

Unkenntnis über die Wirkung eines Medikamentes entschuldigt nicht. Auch wenn die Fahruntüchtigkeit nicht allein durch die Alkoholmenge,  sondern auch oder sogar überwiegend durch die Einnahme eines Medikamentes verursacht war, ist der Tatbestand des § 5 Abs. 1 StVO 1960 gegeben.

Schlagworte
Blutabnahme, Alkoholgehalt, Alkoholbeeinträchtigung, Alkomat, Blutalkoholwert, Atemluftalkoholgehalt
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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