RS UVS Wien 1991/10/03 03/21/431/91

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Veröffentlicht am 03.10.1991
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Rechtssatz

Der Abstellort des PKW ist dann keine "private Verkehrsfläche", wenn sich weder Ketten noch Schranken noch sonstige Absperrvorrichtungen, die den Tatort vom öffentlichen Verkehr abgrenzen und ausschließen finden.

Schlagworte
Falschparken, private Verkehrsfläche
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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