RS UVS Oberösterreich 1991/12/16 VwSen-100208/5/Sch/Wo

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1991
beobachten
merken
Rechtssatz

Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit ohne nähere Angaben und ohne Anbot entsprechender Bescheinigungsmittel kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden.

Schlagworte
Ortsabwesenheit, Hinterlegung.
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten