RS UVS Niederösterreich 1992/02/12 Senat-MI-91-032

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Veröffentlicht am 12.02.1992
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Rechtssatz

Das bloße Rollenlassen eines Kraftrades (Mopeds) ist als Lenken dieses Fahrzeuges zu werten, umso mehr gilt dies für das "Anlaufen".

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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