RS UVS Niederösterreich 1992/03/12 Senat-KS-91-015

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Veröffentlicht am 12.03.1992
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Eine GesmbH wird erst mit Eintragung im Firmenbuch rechtlich existent. Daher kann ein Zeitungsinserat 5 Tage vor der Eintragung nicht dieser später eingetragenen Gesellschaft zugerechnet werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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