RS UVS Wien 1992/03/18 03/16/1122/91

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Veröffentlicht am 18.03.1992
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Rechtssatz

Es liegt kein Notstand vor, wenn der Aufforderung eines Organes der Straßenaufsicht, zwecks Messung der Atemluft auf Alkoholgehalt auf das nächste Wachzimmer zu folgen, wegen der Furcht vor einem rechtswidrigen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit durch amtshandelnde Beamte, nicht Folge geleistet wird.

Schlagworte
Atemalkoholmessung; Aufforderung; Verweigerung; Notstand; Furcht vor Mißhandlung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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