RS UVS Niederösterreich 1992/04/27 Senat-BN-91-113

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Veröffentlicht am 27.04.1992
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Rechtssatz

Im Falle einer Vermietung eines Automaten mit festem Mietzins ist im Zweifel der Mieter und nicht der Eigentümer als Betreiber des Automaten anzusehen. In diesem Fall ist es aber erforderlich, daß sowohl dem Betreiber als auch dem Eigentümer der Beschlagnahmebescheid zugestellt wird.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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