RS UVS Niederösterreich 1992/06/16 Senat-TU-92-010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.06.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Unternehmer hat vor Urlaubsantritt jener Person, die während seiner Abwesenheit den Betrieb leitet, alle jene Anweisungen zu erteilen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen (hier: Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist) sicherzustellen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten