RS UVS Niederösterreich 1992/06/29 Senat-WB-92-035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1992
beobachten
merken
Beachte
Dazu VwGH vom 12.11.1992 92/18/0372 (Behandlung abgelehnt) Rechtssatz

Beschäftigung eines Arbeitnehmers an mehreren Tagen einer Woche über die gesetzlich festgelegte Tagesarbeitszeit hinaus ist kein fortgesetztes Delikt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten