RS UVS Kärnten 1992/08/06 KUVS-805/4/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.08.1992
beobachten
merken
Rechtssatz

Läßt der Beschuldigte seinen Schäferhund frei herumlaufen, sodaß er einen Passanten in den Finger beißt, verwirklicht er die Verwaltungsübertretung nach dem Tierseuchengesetz, da gemäß der Verordnung des Magistrates der Stadt Villach vom 10.5.1979 Hunde an die Kette zu legen oder durch Absperrung sicher zu verwahren oder an der Leine zu führen und erforderlichenfalls darüberhinaus mit einem sicheren Beißkorb zu versehen sind.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten