RS UVS Steiermark 1992/10/07 20.3-53/92

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Veröffentlicht am 07.10.1992
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Rechtssatz

Die Anbringung einer Organstrafverfügung an einem Kraftfahrzeug stellt mangels physischer Sanktionsmöglichkeiten keine unmittelbar behördliche Befehls- und Zwangsgewalt dar.

Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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