RS UVS Steiermark 1992/11/19 30.10-54/92

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Veröffentlicht am 19.11.1992
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Überholverbotszeichen nach § 16 Abs 2 lit a StVO gelten unabhängig vom Vorhandensein einer Sperrlinie, somit auch bei deren Übergang in eine Leitlinie.

Schlagworte
Überholverbot Sperrlinie
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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