RS UVS Niederösterreich 1993/01/04 Senat-ZT-92-023

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Veröffentlicht am 04.01.1993
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Rechtssatz

Auch wenn ein Vorschriftszeichen auf der Autobahn entgegen der Anbringungsvorschrift des §48 Abs2 StVO nicht beidseitig angebracht wird, ist es dennoch für den Verkehrsteilnehmer bindend und seine Mißachtung strafbar.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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