RS UVS Kärnten 1993/01/13 KUVS-1054-1059/3/92

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Veröffentlicht am 13.01.1993
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Rechtssatz

Es ist von mehreren Verwaltungsübertretungen zu sprechen, wenn die zulässige Geschwindigkeit, wenn auch auf einem Straßenstück und im zeitlichen Zusammenhang in der gleichen Begehungsform in mehreren Geschwindigkeitsbegrenzungsbereichen überschritten wird und hat demnach auch das Kommulationsprinzip zur Anwendung zu kommen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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