RS UVS Kärnten 1993/01/13 KUVS-1184/3/92

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Veröffentlicht am 13.01.1993
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Rechtssatz

Unter einem Hindern am Wegfahren wird die fahrtechnische oder rechtliche Unmöglichkeit des Wegfahrens verstanden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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