RS UVS Niederösterreich 1993/03/01 Senat-BN-92-001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.1993
beobachten
merken
Beachte
Dazu: VwGH vom 3. Mai 1993, Zl 93/18/0212, Beschwerde als unbegründet abgewiesen. VfGH vom 28. September 1993, Zl B 651/93-6, Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Rechtssatz

Die Überschreitung der zulässigen Lenkzeit (§14 AZG) zieht die Überschreitung der zulässigen Einsatzzeit (§16 AZG) nicht zwingend nach sich, sodaß zwei Strafen zu verhängen sind.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten