RS UVS Niederösterreich 1993/03/09 Senat-SB-91-053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.1993
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Ebenso: Senat-KO-92-022 Rechtssatz

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Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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