RS UVS Niederösterreich 1993/04/01 Senat-BN-92-113

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Veröffentlicht am 01.04.1993
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Rechtssatz

Wurden bei einer mündlichen Bescheidverkündung sowohl die Strafanzeige als auch die Aufforderung zur Rechtfertigung vorgehalten, dann sind sie Bestandteil des Spruches.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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