RS UVS Niederösterreich 1993/04/01 Senat-SB-92-002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.04.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

Eine Verlegung des dauernden Standortes eines Kraftfahrzeuges ist nicht gegeben, wenn der Zulassungsbesitzer zwar einen neuen Wohnsitz zu einem Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Betätigung gestaltet, außerdem aber den bisherigen Wohnsitz als einen Mittelpunkt der genannten Lebensbeziehungen beibehält.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten