RS UVS Niederösterreich 1993/04/01 Senat-MD-92-145

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Veröffentlicht am 01.04.1993
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Rechtssatz

Ein nach den Verfahrensvorschriften nicht zulässiges Einschreiten einer juristischen Person als Bevollmächtigter ist ein verbesserungsfähiges Formgebrechen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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