RS UVS Niederösterreich 1993/04/21 Senat-WB-92-056

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Veröffentlicht am 21.04.1993
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Rechtssatz

Die stillschweigende Übernahme der Funktion des verantwortlichen Beauftragten ersetzt nicht das Kriterium der erforderlichen nachweislichen Zustimmung zur Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten.

Daran vermag auch nichts zu ändern, daß diese Person bereits einmal als Verantwortlicher in einem Verwaltungsstrafverfahren zur Verantwortung gezogen wurde und sich dagegen nicht gewehrt hat.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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