RS UVS Niederösterreich 1993/04/26 Senat-HL-92-025

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Veröffentlicht am 26.04.1993
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Keine Ortsabwesenheit, wenn infolge beruflicher Verpflichtungen tagsüber keine Zeit zum Beheben eines hinterlegten Schreibens bestand.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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