RS UVS Kärnten 1993/04/27 KUVS-755/4/93

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Rechtssatz

Eine zustellungsrechtsrelevante Ortsabwesenheit ist dann bescheinigt, wenn für den wesentlichen Zeitraum eine Buchung einer Reise nach Griechenland sowie Hotelrechnung lautend auf den Beschuldigten von Hotels in Griechenland vorgelegt werden (Berufung Folge gegeben).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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