RS UVS Vorarlberg 1993/05/05 1-467/92

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Veröffentlicht am 05.05.1993
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Rechtssatz

Die Wirksamkeit der Bestellung des Geschäftsführers eine GmbH ist mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses, zu dem die Zustimmung des zu bestellenden Geschäftsführers vorlag, anzunehmen. Es ist somit nicht der Zeitpunkt der - lediglich deklarativen - Eintragung im Firmenbuch, sondern der Zeitpunkt der Zustimmung zur Bestellung als Geschäftsführer entscheidend.

Schlagworte
Verantwortlichkeit des Geschäftsführers
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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