RS UVS Niederösterreich 1993/05/11 Senat-WU-92-074

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Veröffentlicht am 11.05.1993
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Rechtssatz

Hat die nach §29a VStG delegierte Behörde Verfahrensschritte (Verfolgungshandlung) gesetzt, dann ist eine weitere Abtretung nicht mehr möglich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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