RS UVS Niederösterreich 1993/05/11 Senat-SB-92-067

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

Händlern steht im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung das Recht zur Vornahme von einfachen Reparaturarbeiten zu.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten