RS UVS Niederösterreich 1993/06/04 Senat-HO-92-015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.1993
beobachten
merken
Beachte
VwGH vom 24.11.1993, 93/02/0170, Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Rechtssatz

Das Tatbild der Inbetriebnahme ist bereits mit dem Ingangsetzen des Motors verwirklicht.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten