RS UVS Niederösterreich 1993/07/05 Senat-WU-92-098

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Veröffentlicht am 05.07.1993
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Rechtssatz

Kosten einer Untersuchung, die zur Einleitung eines Strafverfahrens führen, sind nicht "im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens erwachsen".

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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