RS UVS Oberösterreich 1993/07/12 VwSen-210073/2/Lg/Bk

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Veröffentlicht am 12.07.1993
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Mangelnde Bescheidqualität, wenn der dem Berufungswerber zugestellten Ausfertigung der behördlichen Erledigung jene Seite fehlt, die die Subsumtion und Rechtsfolgenanordnung hätte enthalten sollen. Zurückweisung mangels Anfechtungsgegenstandes.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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