RS UVS Niederösterreich 1993/07/16 Senat-P-92-033

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Veröffentlicht am 16.07.1993
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Rechtssatz

Besteht ein Halte- und Parkverbot, von dem eine Ladetätigkeit ausgenommen ist, dann ist das negative Tatbestandselement (hier: "ohne eine Ladetätigkeit durchzuführen") im Spruch des Straferkenntnisses anzuführen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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