RS UVS Kärnten 1993/08/05 KUVS-K2-1029/6/93

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Veröffentlicht am 05.08.1993
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Rechtssatz

Die Erklärung des verletzten Beschuldigten den Alkomatentest ..."nicht abzulegen sondern er wolle wieder ins Krankenhaus gebracht werden ..." verwirklicht bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 StVO.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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