RS UVS Kärnten 1993/08/27 KUVS-809-810/2/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.1993
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Rechtssatz

Verursacht der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug (vorliegend "Ferrari Testa Rossa") dadurch ungebührlichen Lärm, daß er während der Fahrt wiederholt auskuppelte, in weiterer Folge durch Betätigen des Gaspedales den Motor aufheulen ließ und anläßlich einer Rotlichtphase bei Stillstand des Fahrzeuges abermals den Motor ohne triftigen Grund aufheulen ließ, so verantwortet er eine Verwaltungsübertretung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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