RS UVS Kärnten 1993/10/07 KUVS-1549-1550/1/93

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Rechtssatz

Die mittels Telefax überreichte Mitteilung "Ich erhebe Einspruch" kann nicht als formgerechte Berufung beurteilt werden (Zurückweisung).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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