RS UVS Steiermark 1993/11/15 30.9-38/93

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Veröffentlicht am 15.11.1993
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Rechtssatz

Ein Gastgewerbe ist hinsichtlich der Betriebsart durch die Bezeichnung "Betreuungsheim für Erwachsene" nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG umschrieben.

Schlagworte
Gastgewerbe Betriebsart
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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