RS UVS Kärnten 1993/11/25 KUVS-1710/1/93

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Veröffentlicht am 25.11.1993
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Rechtssatz

Das Ziehen von Anhängern mit Kraftwagen, die mit Spikereifen versehen sind, ist nur dann zulässig, wenn auch die Anhänger Spikereifen haben (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung BGBl 399/1967).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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