RS UVS Niederösterreich 1993/11/30 Senat-NK-93-403

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.11.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

Fährt ein Omnibuslenker in eine mit rotem Licht der Verkehrslichtsignalanlage gesperrte Kreuzung ein, dann ist bei der Strafbemessung auch zu berücksichtigen, daß er davon abgehalten werden muß, in Zukunft derartige Delikte zu begehen, nicht zuletzt deswegen, weil einem Omnibusfahrer zahlreiche Personen zu Beförderung anvertraut werden und daher ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit von ihm erwartet werden muß.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten