RS UVS Steiermark 1993/12/15 413.2-1/93

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Veröffentlicht am 15.12.1993
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Rechtssatz

Die Zuständigkeit der Unabhängigen Verwaltungssenate ist im Berufungsverfahren nicht gegeben, wenn die Lenkerberechtigung für die "Dauer der gesundheitlichen Nichteignung" (und nicht für mindestens 5 Jahre) entzogen wurde (analog VwGH 22.11.1983, 83/11/0258 und 20.12.1983, 83/11/0290).

Schlagworte
Unzuständigkeit Lenkerberechtigung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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