RS UVS Kärnten 1993/12/17 KUVS-1787/3/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

Es ist technisch erwiesen, daß überladene Kraftfahrzeuge nicht derartig manövrierfähig sind, wie dies bei Einhaltung des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes der Fall wäre. Durch eine Überladung tritt eine konkrete Gefährdung schutzwürdiger Interessen, nämlich der Sicherheit anderer Straßenverkehrsteilnehmer, ein. Da der Bremsweg überladener Kraftfahrzeuge erwiesenermaßen länger ist, ist auch von "nachteiligen Folgen" zu sprechen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten