RS UVS Niederösterreich 1993/12/17 Senat-AM-93-036

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Veröffentlicht am 17.12.1993
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Rechtssatz

Bei einer erdrückenden Beweislage kommt einem Geständnis kein Gewicht zu, es kann daher nicht als Milderungsgrund berücksichtigt werden.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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