RS UVS Steiermark 1994/01/10 30.6-123/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

§ 20 VStG ist bei einer Alkoholtestverweigerung anzuwenden, wenn ein Mountainbike ohne nachteilige Folgen gelenkt wurde (kein Verkehrsunfall, Anhaltung bei einer Verkehrskontrolle) und Unbescholtenheit (kein Erschwerungsgrund) vorliegt.

Schlagworte
außerordentliche Milderung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten