RS UVS Steiermark 1994/01/10 30.12-3/93

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Veröffentlicht am 10.01.1994
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Rechtssatz

Ist erwiesen, daß eine Ausländerin tatsächlich nicht als Au-pair-Kraft beschäftigt wurde, führt auch ein zur Erlangung eines Krankenversicherungsschutzes schriftlich abgeschlossener Au-pair-Vertrag nicht dazu, eine Beschäftigung nach § 2 Abs 2 AusBG und einen Verstoß gegen § 3 Abs 1 AuslBG anzunehmen.

Schlagworte
Ausländerbeschäftigung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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