RS UVS Oberösterreich 1994/04/14 VwSen-210110/5/Ga/La

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Beförderung (Transport) und die bloß vorübergehende Lagerung ist kein "Behandeln" i.S.d. § 17 Abs. 1 AWG. Stattgabe.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten