RS UVS Kärnten 1994/04/20 KUVS-525-526/2/94;

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Veröffentlicht am 20.04.1994
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Die Berufung des Inhaltes "Ich beziehe mich auf die oben genannten Straferkenntnisse und gebe Ihnen bekannt, daß ich hiermit diese berufe. Mein Anwalt, Herr Dr. Peter Patterer, wird die beiden Berufungen begründen. Ersuche um Kenntnisnahme" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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