RS UVS Kärnten 1994/05/11 KUVS-878/1/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

Wird im erstinstanzlichen Erkenntnis der Beschuldigten angelastet ..."auf der Sparkassenstraße in X im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" geparkt zu haben"... und ist aus der Umschreibung des Tatortes Sparkassenstraße in X nicht zu erkennen, wo das Fahrzeug konkret zum Halten oder Parken abgestellt wurde, wurde das Konkretisierungsgebot des § 44a VStG verletzt (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten