RS UVS Wien 1994/06/13 07/21/1003/93

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Veröffentlicht am 13.06.1994
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Rechtssatz

Die in §12 Abs2 AAV genannten Werte dürfen auch bei Annahme der ungünstigsten Witterungserhältnisse nicht überschritten werden.

Schlagworte
Tätigkeiten mit geringer körperlicher Beanspruchung, verantwortlicher Beauftragter, Inhalt, Umfang
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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